Gesetze / Abgabenordnung

AO

§ 185 Geltung der allgemeinen Vorschriften

Stand: 13.04.2025

SteuerrechtBund2 Fassungen12 Entscheidungen

Auf die in den Steuergesetzen vorgesehene Zerlegung von Steuermessbeträgen sind die für die Steuermessbeträge geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

§ 184 § 186